Es möge nutzen
Nehmen wir an, eine Schulklasse machte sich auf, die umliegende Natur wandernd zu erkunden. Eingelaufener Schuhe und gut sitzender Rucksäcke bliebe, Nationalsozialismus hin oder her (nicht polyphon, dafür braun: deutsch-nationale Klassiker 1 und 2), ein typischer Effekt nicht aus: die Schüler begännen zu singen. Ein schlichter Kanon, ein pfiffiges Quodlibet – die ins Land gehenden Stunden (haha, ins Land gehend, wie die Schüler, ebenfalls ins Land gehend) täten den immerselben Melodien und dem alsbald zu Waldboden genudelten Liedtext keinerlei Abbruch, im Gegenteil: Schwierigkeiten mit Sprüngen und Läufen und Einsätzen wichen mehr und mehr einem selbstvergessen Musikkontinuum, einem gleichsam meditativen Weltharmonieempfinden. Die Singenden erreichten, nach den vorausgegangen Stufen des lustvollen Lärmens und Plärrens an sich sowie des frohsinnigen vollkehligen Musizierens, einen selbstzweckhaften Singezustand, sie verlören sich selbst im Gesamtklang, der Gemeinsamkeit und dem Ganzen. Es enstünde nicht zwangsläufig Kunst – aber jenes, was der zeitgenössische Musikdidakter als einen erfüllten ästhetischen Wahrnehmungsvollzug (einen kontemplativen!, das ist wichtig, einen kontemplativen!) zu bezeichnen wüsste. Ästhetisch, weil sich im Beispiel das Singen selbst genügt; erfüllt, weil das Singen der Schüler vollen Herzens geschieht; kontemplativ, weil die Abwesenheit von Geist und Sinn Voraussetzung ist (eine weitere Parallele zur NS-Singekultur); Wahrnehmungsvollzug, weil es was mit Wahrnehmung, und was mit Vollzug zu tun hat. Wahrnehmung im Sinne von Sinn, also Sinnlichkeit (doch Sinn?), Vollzug… naja, nichts mit JVA oder so. So, liebe Leser, ihr merkt’s, das Pils friert mein Großhirn ein, da geht sprachlich einfach gar nichts mehr. Goldener Schluss der Sache jedenfalls: diese Angelegenheit ist Hauptstudenten der Schulmusik zu verklickern. Von Glück spreche, wer dies nicht tun muss. Prosit.


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